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AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

für die Ferienapartmentaufnahme im Adelinenhof in Burg (Spreewald)

Geltungsbereich 

Diese Geschäftsbestimmungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung sowie für alle, für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Adelinenhofs.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienapartments sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Adelinenhofs.

Geschäftsbestimmungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch den Adelinenhof zustande. Dem Adelinenhof steht es frei, die Ferienapartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind der Adelinenhof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Adelinenhof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Adelinenhof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Der Adelinenhof haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Adelinenhofs beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Adelinenhofs auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Adelinenhof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienapartments bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienapartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Adelinenhofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Adelinenhofs an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung

4 Monate und erhöht sich der vom Adelinenhof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

Die Preise können vom Adelinenhof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienapartments, der Leistung des Adelinenhofs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Adelinenhof dem zustimmt.

Rechnungen des Adelinenhofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Adelinenhof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Adelinenhof berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Adelinenhof der eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Adelinenhof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Adelinenhofs aufrechnen oder diese mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Adelinenhof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Adelinenhofs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Adelinenhofs oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Sofern zwischen dem Adelinenhof und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Adelinenhofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Adelinenhof ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Adelinenhofs oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienapartments hat der Adelinenhof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienapartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Stornierungsbedingungen

Für Einzelreisende

bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei

41 bis 29 Tage vor Anreise: werden 30%

28 bis 14 Tage vor Anreise: werden 60%

13 bis 1 Tag vor Anreise: werden 80%

bei Nichtanreise: werden 100%

der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.

Für Gruppen (ab 2 gebuchten Einheiten)

bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei

59 bis 41 Tage vor Anreise: werden 30%

40 bis 29 Tage vor Anreise: werden 50%

28 bis 14 Tage vor Anreise: werden 70%

13 bis 1 Tag vor Anreise: werden 90%

bei Nichtanreise: werden 100%

der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.

Rücktritt des Adelinenhofs

Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Adelinenhof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienapartments vorliegen, und der Kunde bei Rückfrage des Adelinenhofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Adelinenhof gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Adelinenhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Adelinenhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Adelinenhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  • Ferienapartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,

  • der Adelinenhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Adelinenhofs den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Adelinenhofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Adelinenhofs anzurechnen ist,

  • ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

Der Adelinenhof hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bei berechtigtem Rücktritt des Adelinenhofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Sofern dem Vertragspartner eine Option eingeräumt wurde, ist der Adelinenhof ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfragen des Adelinenhofs die Buchung nicht endgültig bestätigt.

Ferienapartmentbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienapartments.

Gebuchte Ferienapartments stehen dem Kunden ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienapartments spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Adelinenhof über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienapartments bis
18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Adelinenhof nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Die Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Adelinenhof berechtigt, die Unterkunft fristlos zu kündigen und räumen zu lassen sowie alle Folgeschädigungen an den Kunden ohne Abzug weiterzugeben.

In den Ferienapartments, auf den Balkonen und Terrassen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Adelinenhof die Unterkunft fristlos kündigen und räumen lassen sowie alle Folgeschädigungen an den Kunden ohne Abzug weitergeben.

Das Laden von E-Bike-Akkus ist in den Apartments untersagt.

Der zur Verfügung gestellte Thermomix, darf nur nach Einweisung durch den Gastgeber in Betrieb genommen werden. 

Gutscheineinlösung

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

Wir bitten um Ihre Voranmeldung.

Haftung des Adelinenhofs

Der Adelinenhof haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Adelinenhofs zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Adelinenhofs auftreten, wird der Adelinenhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet der Adelinenhof nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Ferienapartment, höchstens 3.500,- € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Adelinenhof Anzeige macht (§703 BGB).

Für die Haftung des Adelinenhofs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Adelinenhofs, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Adelinenhofs besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Adelinenhofs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Adelinenhof nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Adelinenhofs.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im Adelinenhof haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Adelinenhofs.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Adelinenhofs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Adelinenhofs.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im Adelinenhof unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Sven Kuhla - Adelinenhof

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